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1. Ich hatte 2009 in Zone III, Harrachgasse 16, wegen 19m2 hofseitiger Solarkollektorfläche mit der Altstadtschwachverständigenkommission über völlig unzureichende "Gutachten", die als beispielhafte "Schwachachten" zu "qualifizieren" waren, sattsam zu tun.
2. Merke!! Ein Gutachter in einem Verfahren ist weder Richter noch Planer!
Seine unmissverständlich klare Aufgabe ist die gutachtliche Beurteilung des eingereichten Projektes - nicht weniger und auch nicht mehr!
Diese notwenige, allgemein übliche Gutachterdisziplin ist offensichtlich schon seit ein paar Jahren abhanden gekommen bzw. nie richtig, ordentlich gepflegt worden - und daher die "Altstadtschwachverständigenkommission" immer weiter ausfranst, "schwachverständig" ausufert und daher massiv auf ihre Gutachterdisziplin zurückzustutzen ist.

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